Pädagogische Planung von IT-Systemen in der Schule 

Schulisches Medienkonzept 

Das schulische Medienkonzept bildet die Grundlage für eine systematische Medienkompetenzförderung. Es besteht aus den Bausteinen Mediencurriculum, Fortbildungsplan und Ausstattungsplan, die eng miteinander verzahnt sind (siehe https://mebis.bycs.de/kategorien/medienkonzepte).  

Im Mediencurriculum wird der Medienkompetenzerwerb in allen Jahrgangsstufen und Fächern, basierend auf dem jeweiligen Lehrplan und dem „Kompetenzrahmen zur Medienbildung an bayerischen Schulen“, spiralcurricular anlegt, mit Fachinhalten verzahnt und konkretisiert. Daraus leitet sich ab, wie im Schulnetz gearbeitet wird und welche Ressourcen die Lehrkräfte, das sonstige pädagogische Personal sowie die Schülerinnen und Schüler für die unterrichtliche und außerunterrichtliche Arbeit im Schulhaus sowie zur Vor- und Nachbereitung zu Hause benötigen. Über den Ausstattungsplan wird die Ausstattung mit Arbeitsplatzcomputern und Servern, die Nutzung von mobilen Endgeräten, der Anmeldeprozess und der Zugang zu lokalen oder cloudbasierten Daten und Diensten festgelegt. Die technische Umsetzung eines Schulnetzes nach einer bestimmten IT-Struktur (siehe Kapitel 1 a)) muss sich vor allem an den pädagogischen Zielen der Schule orientieren, wie sie im Mediencurriculum des Medienkonzepts beschrieben werden. Die Fortbildungsplanung geht auf die aus dem Mediencurriculum resultierenden Bedarfe der Lehrkräfte an der jeweiligen Schule ein und gewährleistet eine systematische medienbezogene Lehrkompetenzentwicklung unter Berücksichtigung des „DigCompEdu Bavaria“ als phasenübergreifenden Orientierungsrahmen für die Lehrerbildung (siehe https://www.km.bayern.de/schule-digital/unterrichten-in-der-digitalen-welt/digcompedu-bavaria.html). 

Das schulische Medienkonzept hat damit weitreichende Auswirkungen auf die unterrichtlichen Abläufe bzw. die Arbeit der Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und des sonstigen pädagogischen Personals sowie die Ausgestaltung der pädagogischen und der technischen IT-Administration durch die Schule bzw. den Schulaufwandsträger. Zur nachhaltigen und erfolgreichen Arbeit mit dem Medienkonzept ist eine kontinuierliche Überarbeitung und Fortschreibung erforderlich  

Lehr- und lernförderliche Arbeitsumgebungen 

Die Konzeption und Ausstattung von Unterrichtsräumen legen grundlegend fest, wie dort mit digitalen Medien und Werkzeugen gearbeitet werden kann und welche Arbeitsformen damit im Zusammenspiel mit der übrigen Unterrichtsraumgestaltung (z. B. Anordnung der Tische, flexible Pinnwände, Tafel) unterstützt werden. 

Die Gestaltung und Ausstattung der Unterrichtsräume soll teambasierte und kompetenzorientierte Lern- und Arbeitsprozesse unterstützen und unterschiedliche didaktisch begründete Lern- und Sozialformen wie Partner- und Gruppenarbeit unter Nutzung digitaler Instrumente ermöglichen. 

Schulübergreifende IT-Infrastrukturplanung 

Zur Entlastung der IT-Administration durch die Schulaufwandsträger und zum schulübergreifenden Austausch der pädagogischen Systembetreuerinnen und Systembetreuer kann es von Vorteil sein, wenn mehrere Schulen im Zuständigkeitsbereich eines Schulaufwandsträgers mit einheitlichen IT-Systemen unter Berücksichtigung der schulart- bzw. schulspezifischen Besonderheiten ausgestattet werden. 

Datenschutzrechtliche Aspekte bei Planung und Einsatz von IT-Systemen 

Die Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für die staatlichen Schulen in Bayern, die beim Vollzug der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten sind, können der Bekanntmachung “Vollzug des Datenschutzrechts an staatlichen Schulen (VollzBek DS – Schulen)” vom 14. Juli 2022 (siehe https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-435) entnommen werden. Die wesentlichen datenschutzrechtlichen Aspekte dieser Bekanntmachung sind:  

  • Bei Einführung bzw. Änderung eines IT-Systems ist stets die Datenschutzbeauftrage bzw. der Datenschutzbeauftragte der Schule miteinzubeziehen. Insbesondere ist ihr bzw. ihm Gelegenheit zur Stellungnahme vor dem erstmaligen Einsatz oder einer wesentlichen Änderung eines automatisierten Verfahrens, mit dem personenbezogene Daten verarbeitet werden, zu geben (Art. 12 Abs. 1 BayDSG). 
  • Werden Verfahren eingesetzt, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, müssen diese von der Schule in der Regel nach Art. 30 DSGVO bei der Beschreibung von Verarbeitungstätigkeiten im Verarbeitungsverzeichnis der Schule berücksichtigt werden. Weiterhin muss die Schule bei der Erhebung personenbezogener Daten grundsätzlich die Informationspflichten nach Art. 13 bzw. Art. 14 DSGVO sicherstellen. 
  • In der Regel werden zwischen Schulen und Cloud-Anbietern AVVe (Auftragsverarbeitungsverträge) geschlossen. Es empfiehlt sich, die entsprechenden Verträge insbesondere darauf zu überprüfen, dass der Dienstleister die bei ihm gespeicherten personenbezogenen Daten nicht für eigene Zwecke, sondern nur im Auftrag und im Rahmen der Weisungen der Schule verarbeitet, diesbezüglich Verschwiegenheit zusagt und nach Ende der Vereinbarung die Daten löscht oder sie an die Schule zurückgibt (vgl. Art. 28 DSGVO). 
  • Daneben ist bei der Planung und dem Einsatz von Verarbeitungsverfahren wie cloudbasierten Anwendungen auf § 46 BaySchO i. V. m. Anlage 2 zu achten. 
  • Bei der (nur ausnahmsweise zulässigen) Nutzung von lehrereigenen Endgeräten ist in datenschutzrechtlicher Hinsicht zu beachten, dass die Schule für schulische Datenverarbeitungen verantwortlich bleibt (Art. 4 Nr. 7 DSGVO). Diese Verantwortung besteht auch dann, wenn Lehrkräfte dienstliche Daten auf ihren Privatgeräten verarbeiten. 
  • Allgemein ist unter dem Aspekt der Datensparsamkeit darauf zu achten, dass die Zahl der beauftragten Dienstleister bzw. Anbieter möglichst geringgehalten wird. 
  • Die Anforderungen an eine zulässige Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb der EU bzw. des EWR-Raums sind noch nicht abschließend durch die Datenschutzaufsichtsbehörden geklärt, vgl. zur Thematik des Drittlandtransfers z. B. die Ausführungen des Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz in dessen 31. Tätigkeitsbericht, Kap. 2.2 (abrufbar unter BayLfD, 31. Tätigkeitsbericht, https://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb31/k2.html#2.2) sowie der Leitfaden des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) „Internationale Datentransfers Orientierungshilfe“ (siehe https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzreform2018/OH_Drittstaatentransfer.pdf). 

Planungsteam 

Zur Vorbereitung umfassender und komplexer Investitionsmaßnahmen im IT-Bereich wird empfohlen, an der Schule ein Planungsteam einzurichten. Es sollte dazu mindestens aus Vertretern der Schulleitung, einem Mitglied des Medienkonzeptteams, der pädagogischen Systembetreuung der Schule und des Schulaufwandsträgers bestehen. Das Planungsteam der Schule orientiert sich am bestehenden Ausstattungsplan des Medienkonzepts, prüft Realisierungsmöglichkeiten und begleitet die konkrete Umsetzung. Bei Bedarf wird der Ausstattungsplan des Medienkonzepts angepasst. Unterstützende Materialien zur Evaluation, Überarbeitung und Weiterentwicklung des Medienkonzepts sind unter https://mebis.bycs.de/beitrag/unterstuetzungsangebote zu finden. Insbesondere bei komplexeren Planungen im Bereich vernetzter Systeme (Schulhausvernetzung) sollen auch schulexterne Experten (z. B. Beratung digitale Bildung in Bayern, IT-Experten des Schulaufwandsträgers, externe Dienstleister) in die Planung eingebunden werden. Die Feinplanung, technische Spezifikation und konkrete Umsetzung erfolgen durch den zuständigen Schulaufwandsträger bzw. den von ihm beauftragten Dienstleister in Abstimmung mit Vertretern der Schule.  

Beratung und Unterstützung 

Die informationstechnische (iBdB) bzw. medienpädagogische (mBdB) Beratung digitale Bildung kann die Schulen und die Schulaufwandsträger bei der Konzeption und Planung der Schulnetze sowie bei der Inanspruchnahme diverser staatlicher Förderprogramme beraten und unterstützen (siehe https://mebis.bycs.de/bdb). 

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