Konzeption und Planung von Schulnetzen 

Die Beschaffung von IT-Systemen, die für die schulische bzw. unterrichtliche Nutzung bestmöglich geeignet sind, muss unter Berücksichtigung der Anforderungen aus den schulspezifischen Zielen und Einsatzszenarien vorbereitet und entschieden werden. Die allgemeinen schulartübergreifenden Ziele und Inhalte der Medienbildung und Digitalen Bildung sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 24. Oktober 2012 Az.: III.4-5 S 1356-3.18- 725 „Medienbildung – Medienerziehung und informationstechnische Bildung in der Schule“ festgehalten  

(siehe https://www.verkuendung-bayern.de/amtsblatt/dokument/kwmbl-2012-22-357/). 

Rechtliche Hinweise und Ausführungen zur Datensicherheit finden sich insbesondere in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 14. Juli 2022 Az.: I.3-BO4000.0/45/59 „Hinweise zur Nutzung der IT-Infrastruktur und des Internetzugangs an Schulen (Schulische IT-Infrastruktur und Internetzugang)“ (siehe https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-436/) sowie der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 14. Juli 2022, Az. I.3-V0781.4/96/30 „Vollzug des Datenschutzrechts an staatlichen Schulen (VollzBek DS – Schulen)“ (siehe https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-435/).  

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