Für den Schulaufwandsträger kann das Leasing der IT-Ausstattung aus verschiedenen Gründen in Betracht kommen. Beim Leasing entfallen punktuell hohe Anfangsinvestitionen, so dass sich ggf. eine sicherere finanzielle Planbarkeit während der Laufzeit ergibt. Je nach Vertragsgestaltung erhält die Schule zudem regelmäßig Neugeräte, wobei der Leasinggeber üblicherweise auch die Entsorgung oder die Weiterverwendung der Altgeräte übernimmt bzw. organisiert. Entsprechende Serviceverträge mit dem Leasinggeber können dazu beitragen, den Reparatur- und Wartungsaufwand zu minimieren bzw. Servicefälle schnell und unkompliziert abzuwickeln.
Auf lange Sicht kann, abhängig von den individuellen Anforderungen an die Geräteausstattung und Nutzungsdauer, der finanzielle Aufwand beim Leasing einer IT-Ausstattung jedoch höher ausfallen als ein Kauf, so dass eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erforderlich wird. Ein Leasingvertrag kann zudem Einschränkungen enthalten, wie z. B. eine begrenzte Nutzungsdauer oder Einschränkungen bei der Geräteanpassung. Im schulischen Einsatz sollte wegen der mehrjährigen Nutzungsdauer eine wirtschaftliche und zu den schulischen Anforderungen passende Ausgestaltung der Leasingverträge über die Laufzeit sichergestellt werden.