Das digitale Klassenzimmer

Um eine regelmäßige Nutzung digitaler Werkzeuge und Medien zielführend und nachhaltig im Unterricht zu etablieren, ist der Ausbau von Unterrichtsräumen zu digitalen Klassenzimmern empfehlenswert. Diese schaffen die optimalen Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der digitalen Welt und damit zur Umsetzung der digitalen Bildung.  

Beispielhafte Ausstattung eines digitalen Klassenzimmers 

Die Einrichtung eines digitalen Klassenzimmers besteht aus einer (zusätzlichen) Anschlussmöglichkeit (z. B. per Docking-Station) für das Lehrerdienstgerät oder einen einem Lehrercomputer, einer oder mehreren Möglichkeiten zur digitalen Großbilddarstellung, Peripheriegeräten für Präsentationen (Dokumentenkamera oder entsprechende Halterung für ein mobiles Endgerät, Möglichkeit der drahtlosen Bildschirmübertragung, Audiosystem) und der Zugangsmöglichkeit von digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräften zum Schulnetz bzw. Internet per WLAN. Dadurch ist der Zugriff auf die für den digitalen Unterricht notwendigen internetbasierten Ressourcen sichergestellt, z. B. auf die verschiedenen pädagogischen Angebote und digitalen Werkzeuge der BayernCloud Schule. Anzustreben ist eine technisch möglichst einheitliche, einfach zu bedienende Ausstattung aller Unterrichtsräume. Bei der Einrichtung der digitalen Klassenzimmer müssen die baulichen und räumlichen Gegebenheiten (z. B. Raumhöhe, Lichtverhältnisse etc.) bedacht werden. Die verschiedenen Komponenten im digitalen Klassenzimmer können über entsprechende zentrale Steuerelemente (z. B. Touchscreens, Schalter) an einer Wand oder im Lehrerpult gesteuert werden. Um die Konnektivität zu erleichtern, können entsprechende Anschlüsse (z. B. für HDMI, Audio, Strom) z. B. am Lehrerarbeitsplatz vorgesehen werden. 

In besonderen Situationen kann es ausnahmsweise erforderlich sein, das digitale Lernen ganz oder teilweise in den virtuellen Raum zu verlagern (z. B. zur Durchführung von Distanzunterricht unter den Voraussetzungen des § 19 Abs. 4 BaySchO). Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler arbeiten dann zusätzlich oder ausschließlich über digitale Kommunikations- und Kollaborationswerkzeuge. Es ist hilfreich, im Schulhaus weitere dafür geeignete Arbeitsplätze für Lehrkräfte, sonstiges pädagogisches Personal sowie Schülerinnen und Schüler einzurichten. 

  1. Digitale Großbilddarstellung und drahtlose Bildschirmübertragung 

Die digitale Großbilddarstellung kann mit einem fest installierten Beamer oder einem Großbildmonitor, mit an den Raum angepasster Größe, realisiert werden. Beide Systeme gibt es auch mit einer interaktiven Funktion für Benutzereingaben (interaktiver Beamer, interaktive Beamer/Whiteboard-Kombination, Touchdisplay). Die dadurch ermöglichte direkte Bedienung und Nutzbarkeit als digitale Schreibfläche wird vor allem im Grund- und Förderschulbereich als vorteilhaft erachtet, da die Schülerinnen und Schüler die Interaktionen der Lehrkraft besser nachvollziehen können (Auge-Hand-Koordination). 

Mittels einer drahtlosen Bildübertragung können die Lehrkräfte bzw. die Schülerinnen und Schüler den Bildschirminhalt eines mobilen Geräts auf der Großbilddarstellung wiedergeben. Ein mit Stift bedienbares mobiles Endgerät bietet damit eine ähnliche Funktionalität wie eine unmittelbar interaktive Großbilddarstellung. Die sinnvolle Nutzung interaktiver Großbilddarstellungen setzt eine entsprechende Schulung und Einarbeitungszeit zum Erwerb der notwendigen technischen und didaktischen Kompetenzen bei den Lehrkräften voraus.  

  1. Kamera  

Eine Kamera, die Textvorlagen, Bilder und dreidimensionale Objekte auf die Großbilddarstellung und einen Computer übertragen kann, ist für den Unterricht sinnvoll. Dabei sollten sich Abläufe als Video aufzeichnen lassen, so dass beispielsweise physikalische oder chemische Experimente dokumentiert sind oder Erklärvideos erstellt werden können. 

Diese Funktionalität kann zum Beispiel durch eine Dokumentenkamera oder ein Tablet bzw. Smartphone mit entsprechendem Stativ bereitgestellt werden. 

  1. Analoge Tafel 

Es wird empfohlen, zusätzlich zur digitalen Präsentationseinrichtung eine klassische Tafel oder eine andere (analoge) Schreibfläche zur Verfügung zu stellen. Diese ist unabhängig von der Verfügbarkeit der technischen Infrastruktur nutzbar, einfach im Gebrauch und dient u. a. zur Demonstration des Umgangs mit analogen Werkzeugen (z. B. Zirkel und Geodreieck). 

  1. Digitale Geräte für Schülerinnen und Schüler 

Für die Arbeit mit digitalen Medien und Werkzeugen ist eine 1:1-Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten anzustreben. Die 1:1-Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler einer Jahrgangsstufe bzw. Klasse mit einem eigenen Tablet oder Notebook leistet einen wichtigen Beitrag, Unterricht zeitgemäß weiterzuentwickeln und eine digitale Dynamik an den Schulen zu erzeugen. Sie setzt starke Impulse für die Entwicklung, Erprobung und dauerhafte Implementierung innovativer Unterrichtskonzepte. 

Die Infrastruktur des digitalen Klassenzimmers ermöglicht die flexible und mobile Nutzung digitaler Endgeräte im Unterricht. Eine entsprechende Netzwerkinfrastruktur, insbesondere WLAN und eine breitbandige Internetanbindung, sind dabei wesentliche Voraussetzungen. Die Räume sollten mit einer ausreichenden Anzahl von Steckdosen und einer abschließbaren Aufbewahrungsmöglichkeit (eventuell mit Lademöglichkeit) ausgestattet sein. 

Schülereigene mobile Geräte (Privatgeräte im Eigentum der Schülerinnen und Schüler bzw. Erziehungsberechtigten) 

BYOD (Bring Your Own Device) beschreibt ein Konzept, bei dem Schülerinnen und Schüler ein privates Notebook oder Tablet als persönliches Lernwerkzeug mitbringen und für schulische Zwecke einsetzen. Bei der Gerätebeschaffung ist auch eine finanzielle Unterstützung durch Dritte in unterschiedlichen Zuschuss bzw. Fördermodellen möglich. Die Schule kann beim Beschaffungsprozess organisatorische Unterstützung leisten. Werden im Vorfeld der Gerätebeschaffung von Seiten der Schule technische Mindestkriterien definiert (z. B. beim Betriebssystem), kann auch in einem BYOD-Modell eine Homogenität bei den mobilen Endgeräten erreicht werden, die den administrativen Aufwand reduzieren und die pädagogische Arbeit erleichtern kann.  

Die Besonderheiten des BYOD-Ansatzes sind: 

  • Die mobilen Endgeräte werden an verschiedenen Lernorten (z. B. in der Schule, zu Hause) und in verschiedenen Lernsituationen flexibel genutzt.  
  • Es handelt sich um Privatgeräte, die schulisch und sowie privat genutzt werden. Ggf. lassen sich dadurch Doppelbeschaffungen im privaten und schulischen Bereich vermeiden. 
  • Eine technische wie didaktische Herausforderung kann ggf. in der Heterogenität schülereigener Geräte liegen, die allerdings durch einen schulisch organisierten Beschaffungsprozess minimiert wird. 
  • Die Einbindung schülereigener mobiler Endgeräte in ein schulisches MDM-System setzt eine informierte Einwilligung der Erziehungsberechtigten und/oder Schülerinnen und Schüler voraus. Hierbei ist über die konkreten Einschränkungen durch das MDM und die Zugriffsmöglichkeiten der Schule zu informieren. Die Gewährung von Zuschüssen zur Gerätebeschaffung kann von der Einwilligung zur Einbindung in ein MDM abhängig gemacht werden. 
  • Auf private personenbezogene Daten, z. B. Fotos, Browser- und Chatverläufe, Social Media Accounts usw., die auf schülereigenen digitalen Endgeräten gespeichert sind, darf die Schule grundsätzlich nicht zugreifen, es sei denn, es liegt hierfür eine wirksame Einwilligung der Erziehungsberechtigten und ggf. der Schülerinnen und Schüler vor. 
  • Die Installation von Software bzw. Apps auf den privaten Geräten darf nur durch den Eigentümer oder anderweitig Verfügungsberechtigten oder im Einvernehmen mit ihm erfolgen.  
  • Wenn Schülerinnen und Schüler von der Schule zur Installation von Apps bzw. Programmen auf privaten Geräten veranlasst werden, können hierdurch verursachte Beeinträchtigungen, z. B. durch Datenabflüsse oder Schadcodes, u. U. der Schule zuzurechnen sein. 
  • Die Administration der schülereigenen mobilen Geräte liegt regelmäßig nicht im Verantwortungsbereich der Schule und damit des Schulaufwandsträgers. Die Schule sollte dennoch gemeinsam mit den Erziehungsberechtigen bzw. Schülerinnen und Schülern in einem Konzept Zuständigkeiten und Regelungen zur Konfiguration und Administration festlegen, z. B. Installation der Anwendungen, Updates, Herstellen eines Netzwerkzugriffs. 

Schuleigene mobile Geräte (im Eigentum der Schulaufwandsträger) 

Bei schuleigenen mobilen Endgeräten sind folgende Aspekte der organisatorischen und technischen Betreuung zu berücksichtigen: 

  • Die technische IT-Administration der schuleigenen mobilen Endgeräte liegt im Zuständigkeitsbereich der Schulaufwandsträger. 
  • Bei wechselndem Einsatz müssen der Transport, das Austeilen, Einsammeln und Aufbewahren der Geräte organisiert werden. Es sind ausreichend sichere Lademöglichkeiten für die schuleigenen mobilen Endgeräte vorzusehen. 
  • Da auf einem mobilen Endgerät nach der Verwendung eventuell personenbezogene Daten wie z. B. Bilder, Filme, Dokumente oder Browserverläufe lokal gespeichert sind, haben Datenschutz und Datensicherheit hier besondere Bedeutung. Sie werden insbesondere durch geeignete Nutzungskonzepte (z. B. Gastmodus), Information, Verhaltensregeln, Sicherung der schülereigenen Ergebnisse und sicherem Löschen von Daten früherer Nutzer vor Aushändigung des mobilen Endgeräts an andere Benutzerinnen und Benutzer sichergestellt.  
  • Es sollte eine Möglichkeit zum zentralen Zurücksetzen oder zur Neuinstallation der Geräte gegeben sein (z. B. durch ein MDM). 
  • Ohne eine MDM-Lösung sind Tablets mit bestimmten Betriebssystemen nur in Verbindung mit einem Online-Account beim Hersteller umfassend nutzbar. 
  • Vor der Beschaffung und Verwendung schuleigener mobiler Geräte sollten damit verbundene rechtliche Fragen (z. B. Haftung, Datenschutz) geklärt werden.  

Lehrerdienstgeräte und Schülerleihgeräte 

Lehrerdienstgeräte und Schülerleihgeräte unterscheiden sich von anderen schuleigenen Geräten für den wechselnden Unterrichtseinsatz dadurch, dass sie über einen längeren Zeitraum als personenbezogene Geräte von den Schülerinnen und Schülern oder Lehrkräften bzw. dem sonstigen pädagogischen Personal genutzt und mit nach Hause genommen werden. Die Weisungsbefugnis über die Verwendung liegt weiterhin bei der Schule, so dass die Installation bestimmter Software ohne Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer durchgeführt werden kann. Die Ausgabe und Rahmenbedingungen der Nutzung sollten dokumentiert und damit nachvollziehbar sein. 

  • Schülerleihgeräte werden (typischerweise) an Schülerinnen und Schüler entliehen, die in einer entsprechenden Bedarfssituation über kein eigenes Gerät verfügen. Grundlage der Nutzung ist ein zwischen Schulaufwandsträger und Schüler/SchülerinnenSchülerin bzw. Schüler geschlossener Leihvertrag, der bestimmte Nutzungsrechte einräumt.  
  • Lehrerdienstgeräte sind dagegen Arbeitsmittel, die vom Dienstherrn zum weisungsgebundenen Einsatz zur Verfügung gestellt werden; rechtliche Basis ist das Beschäftigungsverhältnis. Es handelt sich dabei nicht um Leihverträge zwischen Lehrkraft bzw. sonstigem pädagogischen Personal und dem Schulaufwandsträger.  
  • Je nach schulischem Anwendungskonzept können die persönlich zugeordneten Geräte entweder durch die Schule, den Schulaufwandsträger oder durch die Nutzerin bzw. den Nutzer administriert werden, wobei die Schule ggf. die Möglichkeit hat, die Geräte auf eine definierte Ausgangskonfiguration zurückzusetzen. 
  • Die Verwendung der schuleigenen Geräte richtet sich nach den Nutzungsordnungen, die die Schule nach Maßgabe der hierfür geltenden Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in Abstimmung mit dem Schulaufwandsträger der Schule erlässt (siehe KMBek „Hinweise zur Nutzung der IT-Infrastruktur und des Internetzugangs an Schulen (Schulische IT-Infrastruktur und Internetzugang“ vom 14. Juli 2022 Az.: I.3-BO4000.0/45/59 einschließlich entsprechender Muster-Nutzungsordnungen in der Anlage, https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-436/). Weitergehende Hinweise und aktuelles Informationsmaterial zur Nutzung schulischer IT-Infrastrukturen und zur IT-Sicherheit sind auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter https://www.km.bayern.de/schule-digital/datensicherheit-an-schulen.html zu finden.  
  1. Videokonferenzsysteme 

Videokonferenzsysteme sind cloudbasierte Anwendungen, die eine synchrone Kommunikation mit Bild- und Tonübertragung ermöglichen. Funktionen der Zusammenarbeit wie Steuerung durch einen Moderator, Aufteilung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Gruppenräume, Chatfunktion, Reaktions-/Meldefunktion und Bildschirmfreigabe sind in der Regel integriert.  

Bei Auswahl und Einsatz von Videokonferenzsystemen ist besonders auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen zu achten (siehe Kapitel 1 c)), insb. die Orientierungshilfe des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) zu „Internationalen Datentransfers“ (siehe https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzreform2018/OH_Drittstaatentransfer.pdf).  

  • Im Rahmen der BayernCloud Schule steht allen bayerischen Schulen das datenschutzkonforme Videokonferenzwerkzeug VisavidByCS-ViKo kostenlos zur Verfügung.  
  • Meist genügt ein aktueller Browser für den Zugang der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Um den vollen Funktionsumfang nutzen zu können, ist in manchen Fällen die Verwendung proprietärer Client-Software des Herstellers erforderlich. 
  • Üblicherweise werden alle aktuellen Betriebssysteme unterstützt, so dass Videokonferenzen mit unterschiedlichen Endgeräten wie Arbeitsplatzcomputern, Notebooks, Tablets oder Smartphones möglich sind.  
  • Die Qualität integrierter Kameras von mobilen Endgeräten ist in der Regel ausreichend. An Geräte ohne Kamera kann eine externe Webcam angeschlossen werden. Zur Anzeige von Präsentationen oder anderen Dokumenten ist ein ausreichend großes Display zur Darstellung vorteilhaft, so dass ein Smartphone für diese Anwendungen zumindest bei längerem Einsatz ungeeignet ist.  
  • Wichtig für die Nutzung von Videokonferenzsystemen ist eine gute Audioqualität. Diese wird am einfachsten mit einem Headset erreicht. 

Technisch und organisatorisch unaufwändig lassen sich Videokonferenzen mit kleineren Gruppen (z. B. Klassenverbände) durchführen, die einzeln über eigene Geräte eingebunden sind. Anspruchsvoller in der technischen Umsetzung sind hybride Konferenzen, bei denen sich in einer Präsenzveranstaltung einzelne Personen oder Gruppen zuschalten und die Audio-/Videoübertragung des gesamten Raums ermöglicht werden soll. Ein „Kompendium Videokonferenzsysteme“ ist auf den Seiten des BSI (siehe Kapitel 11) einzusehen.  

Integrierte Videokonferenzlösungen 

Nehmen nicht nur Einzelpersonen, sondern Personengruppen an einer Videokonferenz teil, sollte die Ausstattung des digitalen Klassenzimmers um integrierte Videokonferenzlösungen mit spezieller Hardware ergänzt werden. Das Einsatzszenario und die verwendete Software müssen bei der Auswahl der Hardware berücksichtigt werden. Eine integrierte Videokonferenzlösung lässt sich modular aus Einzelkomponenten zusammenstellen oder als Komplettsystem mit Kamera, Mikrofonen und Lautsprecher erwerben. 

Die Konferenzkameras solcher Komplettsysteme können die Abbildung unterschiedlicher Bildwinkel, Autotracking, Erfassung von Teilnehmenden, Anpassung der Farbdarstellung sowie Fernsteuerung ermöglichen. 

Die integrierten Mikrofonarrays können einen größeren Radius und einen weiteren Winkelbereich abdecken und sich auf einen Sprecher fokussieren. Rausch- und Echounterdrückung verbessern die akustische Verständlichkeit. Für größere Räume empfiehlt sich eine Lösung, die durch zusätzliche Mikrofone erweitert werden kann, um alle Mitwirkenden optimal zu erfassen.  

  1. Computerräume und andere Fachräume 

Der Computerraum als klassischer Fachraum für das Fach Informatik bzw. Informationstechnologie, aber auch für den digital gestützten Unterricht im Klassenverband stellt eine spezifische Form des digitalen Klassenzimmers dar. Es sollte je Schülerin bzw. Schüler ein eigener Computerarbeitsplatz zur Verfügung stehen. 

Die Computer sollten so angeordnet werden, dass unterschiedliche methodisch-didaktisch begründete Arbeits- und Sozialformen wie Gruppenarbeit möglich werden. Hilfreich ist es, wenn die Lehrkraft alle Bildschirme im Blick hat und bei Fragen der Schülerinnen und Schüler die einzelnen Arbeitsplätze schnell erreichen kann. Aus ergonomischen Gründen werden für die Arbeit am Computer Drehstühle empfohlen. Ergänzend dazu sind – wenn es die räumlichen Möglichkeiten zulassen – zusätzliche Tische zur Arbeit ohne Computer sinnvoll. 

In anderen Fachräumen, z. B. für Biologie, Physik, Chemie, Musik, Kunst, Werkstätten, Labore, können über die Grundausstattung des digitalen Klassenzimmers hinaus weitere, ggf. leistungsfähigere Computer, z. B. zur Messwerterfassung, für Simulationsprogramme oder für den Videoschnitt, sowie zusätzliche Peripheriegeräte, z. B. Messsonden, Funkmikrofone, Grafiktablets, Plotter oder 3D-Drucker erforderlich sein. 

  1. Sonderpädagogischer Förderbedarf und Inklusion 

Für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit sonderpädagogischem Förderbedarf können in allen Förderbereichen an den Förderschulen bzw. im Rahmen der Inklusion spezielle Peripheriegeräte notwendig sein. An der Schule für Kranke sind ebenfalls besondere Hilfsmittel nötig, um z. B. die Integration in den Unterricht der Stammschule zu gewährleisten. 

Zur Unterstützung des Lernens in den verschiedenen Förderschwerpunkten sind eine Vielzahl an Hilfsmittel verfügbar, wie z. B. Spezial-Tastaturen, Talker, Tonübertragungshilfen für Lehrkräfte, Mausersatzgeräte, externe Taster, Noise-Cancelling-Headsets, mobile Touchdisplays, Screenreader-Software.  

Auch die, in die gängigen Betriebssysteme, integrierten Bedienungshilfen können zur Barrierefreiheit beitragen, beispielsweise Anpassung der Textgröße, Beschränkung visueller Effekte, Veränderung des Mauszeigers/Touch, Bildschirmlupe, Farbfilter, Kontrastanpassung, Sprachein- und -ausgabe, Audioeinstellungen zur Unterstützung der auditiven Wahrnehmung, Unterstützung für externe Taster/Schalter, Screenreader. Nähere Informationen und Unterstützungen sind bei den Fachberatungen, den ELECOK-Beratungsstellen (siehe https://www.elecok.de/) oder der Beratung digitale Bildung für Förderschulen (siehe https://mebis.bycs.de/bdb) erhältlich. 

Betreuung und Administration und Nutzung von schulischen IT-Systemen 

  1. Pädagogische Systembetreuung und technische IT-Administration an den Schulen 

Pädagogische Systembetreuung 

Die pädagogische Systembetreuung durch Lehrkräfte liegt in den Händen der Schule. Deren Tätigkeitsschwerpunkte bilden die pädagogisch-didaktische Begleitung der schulischen Anwenderinnen und Anwender sowie organisatorisch-koordinierende Aufgaben im Bereich der Schul-IT. Nur in einem vertretbaren Rahmen zählen auch technische Aufgaben (Hard- und Software) zum Aufgabenprofil. 

Das Aufgabenfeld der pädagogischen Systembetreuung umfasst damit insbesondere die Beratung und Unterstützung des Kollegiums beim Computereinsatz im Unterricht, die Organisation und Durchführung schulinterner Lehrerfortbildungen im Bereich digitaler Medien und – gemeinsam mit den Fachverantwortlichen – das Setzen von Impulsen zum Einsatz digitaler Medien und Werkzeuge im Fachunterricht. Pädagogische Systembetreuerinnen und Systembetreuer fungieren als Ansprechpartner für Lehrkräfte, die Schulleitung, Schülerinnen und Schüler, sie bieten bedarfsabhängig individuelle IT-Beratung oder IT-Unterstützung an und leiten eigene bzw. beteiligen sich anlassbezogen an den Fachsitzungen der einzelnen Fächer. 

Die pädagogischen Systembetreuerinnen und Systembetreuer sind auch an der Planung und Beschaffung der IT-Systeme einschließlich Software beteiligt und wirken bei der Organisation des Zugangs zu den schulischen IT-Infrastrukturen und zum Internet mit. Im Aufgabenbereich der Administration (einschließlich Wartung und Pflege, Support) bilden sie die Schnittstelle zwischen Schule und Schulaufwandsträger. Hierfür ist eine technische Grundbildung bzw. eine entsprechende Qualifizierung durch geeignete Fortbildungsangebote erforderlich (siehe Kapitel 3 d)). 

Je nach Komplexität der Aufgaben und Systeme kann es hilfreich sein, die Aufgaben der pädagogischen Systembetreuung an den Schulen auf mehrere Personen aufzuteilen. Dies fördert ein modernes Wissensmanagement und bietet eine Redundanz bei der Betreuung der schulischen IT-Systeme. 

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus misst der Ausstattung von Schulen mit Informations- und Kommunikationstechnik eine große Bedeutung bei und hat die Aufgaben der Systembetreuung an den Schulen im Grundsatz mit der Bekanntmachung vom 17. März 2000, Az. Nr. III/4 – II/2 – O1350 – 1/13 456, geregelt, siehe https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2230_1_1_1_2_4_UK_024. Eine Konkretisierung der Aufgabenabgrenzung zur technischen IT-Administration erfolgt über die jährliche Aktualisierung dieses VOTUMs sowie im Einzelnen unter den jeweiligen schulspezifischen Anforderungen unmittelbar vor Ort. 

Technische IT-Administration (einschließlich Wartung, Pflege, Support) 

Wartung, Pflege und Support der technischen Infrastrukturen, wie Netzwerke und Hardware, liegen im Zuständigkeitsbereich des Schulaufwandsträgers und werden unter der technischen IT-Administration zusammengefasst. Nach Art. 3 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) zählt die Bereitstellung, Einrichtung, Ausstattung, Bewirtschaftung und Unterhaltung der Schulanlage zum Sachaufwand. Dies bezieht die IT-Infrastruktur in den Schulen mit ein. Die normierte Aufgabenzuständigkeit der Schulaufwandsträger schließt eine staatliche Finanzierungsbeteiligung an den Ausgaben für die IT-Administration über staatliche Förderungen bzw. gesetzliche Zuschusssysteme zum Schulaufwand nicht aus. Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weist darauf hin, dass technisches Personal eingesetzt werden sollte, welches Lehrkräfte bei der Arbeit mit digitalen Geräten unterstützt und die technische Betreuung der IT-Infrastruktur und IT-Ausstattung an den Schulen übernimmt (siehe DGUV Regel 102-601, S. 48, https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3581). 

Sofern die Aufgaben der technischen IT-Administration auch die Verarbeitung personenbezogener Daten umfassen oder umfassen können, ist als Rechtsgrundlage regelmäßig ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) erforderlich, da die Verantwortlichkeit für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Schule liegt. 

  1. Einordnung der Supportanfragen nach Supportlevel 

Regelmäßig anfallende Tätigkeiten und Anfragen an die IT-Administration lassen sich üblicherweise je nach technischem Anforderungsniveau drei verschiedenen Supportleveln (First-, Second-, Third-Level) zuordnen. Bei der Meldung von Problemen an der IT-Hard- oder Software gehen pädagogische Systembetreuung und technische IT-Administration stufenweise vor. In der Schule nehmen die pädagogische Systembetreuerinnen und Systembetreuer häufig den First-Level-Support wahr und sind die ersten Ansprechpartner vor Ort. 

First-Level-Support: Einfache Administrationsmaßnahmen und Lösung von Standardproblemen, Problemannahme und qualifizierte Fehlermeldung 

Der First-Level-Support kann einfache Standardprobleme selbst lösen und weitergehende Probleme qualifiziert analysieren. Aufgaben des First-Level-Supports sind beispielsweise: 

  • Pflege von Nutzerzugängen (z. B. Passwort zurücksetzen)  
  • Gerät neustarten  
  • Kabelsteckverbindung prüfen  
  • Gerät mit schuleigenem WLAN verbinden  

Kann das aufgetretene Problem nicht mit einfachen Mitteln der dargestellten Art gelöst werden, grenzt die pädagogische Systembetreuung die Ursache soweit möglich ein und nimmt Kontakt mit dem Second-Level-Support auf. Sie gibt eine qualifizierte Fehlerbeschreibung und unterstützt bei Bedarf bei einer Fernwartung durch den Second-Level-Support durch Remote-Zugriff. 

Second-Level-Support: Weitergehende Administrationsmaßnahmen und Lösung von nicht durch den First-Level-Support gelösten Problemen im Bereich Systemwartung und -pflege  

Durch den Second-Level-Support werden Probleme bzw. Aufgabenbereiche bearbeitet, die mit Mitteln des First-Level-Supports nicht erledigt werden können. Außerdem werden dauerhafte oder anlassbezogene Aufgaben der Systemwartung und -pflege durchgeführt. Hierzu zählen im schulischen Umfeld zum Beispiel: 

  • Installation von Updates  
  • Inbetriebnahme von Neugeräten 
  • Einspielen von Images bzw. Konfigurationsprofilen 
  • Installation neuer Software 
  • Aufnahme von Geräten in das zentrale Gerätemanagementsystem 

Anlassbezogen oder bei speziellen Problemen reichen auch diese Maßnahmen des Second-Level-Supports nicht aus, um eine Störung zu beseitigen bzw. weitergehende Administrationsmaßnahmen durchzuführen.  

Third-Level-Support: Komplexe Administrationsmaßnahmen und Lösung spezieller Probleme, die insbesondere Eingriffe in die Programme, Betriebssysteme, Komponentensteuerungen oder Datenbanken erfordern 

Insbesondere wenn Fehlerquellen nicht auf der Installations- bzw. Konfigurationsebene gefunden werden können bzw. größere Neubeschaffungen oder Inbetriebnahmen anstehen, sind sie typischerweise Aufgabenbereiche des Third-Level-Supports. Im schulischen Umfeld sind das beispielsweise: 

  • Aufbau und Konfiguration von Nutzerstrukturen 
  • Erstellen und Anpassen von Images bzw. Konfigurationsprofilen für schuleigene Endgeräte und Server  
  • Aufbau und Konfiguration der Netzwerkinfrastruktur 
  • Fehleranalyse und -behebung im Netzwerk 

Umsetzung an den Schulen   

Während der First-Level-Support häufig von den pädagogischen Systembetreuerinnen und Systembetreuern, also von Lehrkräften erbracht wird (siehe KMBek „Systembetreuung an Schulen“), sind Second- und Third-Level-Support durch den Schulaufwandsträger sicherzustellen. Dies kann durch dessen eigenes Personal oder durch Beauftragung von externen Firmen im Rahmen von Einzelaufträgen oder längerfristigen Administrationsverträgen mit einem externen Dienstleister erfolgen. 

Für eine effiziente und qualitätsvolle Ausgestaltung der technischen IT-Administration durch den Schulaufwandsträger eignen sich insbesondere Supportstrukturen zur Betreuung mehrerer Schulen bzw. Zusammenschlüsse zu interkommunalen Strukturen auf regionaler Ebene, z. B. durch Zweckvereinbarungen, Zweckverbände oder beauftragte Kommunalunternehmen. Der Aufbau professioneller Administrationsstrukturen (Ausbildung und Finanzierung von IT-Administratorinnen und IT-Administratoren für Schulen) wird über die Richtlinien zur Bayerischen IT-Administrationsförderung (BayARn) auf Basis der Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“ zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 unterstützt (siehe https://www.km.bayern.de/administration). Regionale Investitionsmaßnahmen für den Aufbau von regionalen Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen im Zuständigkeitsbereich von Schulträgern (erforderliche Systeme, Werkzeuge, Dienste) sind Fördergegenstand in der Förderrichtlinie „digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR)“ (siehe https://www.km.bayern.de/digitalpakt). 

Wichtig beim Aufbau von professionellen Strukturen für die technische IT-Administration ist es, diese grundlegend erweiterbar und skalierbar anzulegen, um sie bei einem Ausbau der IT-Infrastrukturen an den steigenden Administrationsbedarf anpassen zu können. 

  1. Administrative Aufgaben der technischen IT-Administration  

Das Aufgabenfeld der technischen IT-Administration deckt ein breites Spektrum im Bereich der Konfiguration, des Betriebs (insbesondere Patchmanagement) und der Überwachung und Pflege von vernetzten Systemen sowie Betriebs- und Anwendungssoftware ab. IT-Administratorinnen und IT-Administratoren setzen zudem Änderungen von IT-Systemen um und sind für die Störungsbeseitigung verantwortlich. Sie planen und führen Datensicherungen durch, sind für die IT-Sicherheit verantwortlich und erfüllen systembezogene Organisations- und Beratungsaufgaben. Eine qualifizierte technische IT-Administration sorgt für einen reibungsfreien Betrieb der komplexen IT-Systeme und sichert deren ständige Verfügbarkeit. Für die technische IT-Administration der digitalen Bildungsinfrastruktur an Schulen durch die Schulaufwandsträger sind vor allem folgende Aufgaben von Bedeutung: 

Installation von Betriebssystemen und Software 

Angesichts einer großen Zahl von digitalen Endgeräten an den Schulen ist es für eine effiziente Aufgabenerfüllung notwendig, die Installation von Betriebssystemen und Software zu automatisieren. Bewährt hat sich in der Vergangenheit das Klonen eines Modellarbeitsplatzes auf andere Arbeitsplätze, oft in Verbindung mit dem Einsatz von Protektorsoftware zur Absicherung gegen Veränderungen. Da damit aber die Verteilung neuer Software bzw. Updates auf die Arbeitsstationen sehr aufwändig ist, wird dieses Verfahren zunehmend durch zentrale Gerätemanagementlösungen (z. B. per MDM) ersetzt. Auch der Einsatz rein webbasierter Anwendungen und die Nutzung von Clouddiensten reduzieren den Aufwand für das lokale Softwaremanagement im Bereich der Anwendungssoftware, so dass die Installation und Aktualisierung der Betriebssysteme im Vordergrund stehen.  

Mobile-Device-Management (MDM) 

Unter einem Mobile-Device-Management (MDM) versteht man ein System zur zentralen Verwaltung von mobilen und stationären Endgeräten einschließlich der verwendeten Programme bzw. Apps. Da nicht nur mobile Geräte verwaltet werden, sind auch die Begriffe „Unified Endpoint Management (UEM)“ und „Unified Device Management (UDM)“ gebräuchlich. Die Verwaltung umfasst dabei die Inventarisierung von Geräten sowie die Software-, Daten- und Richtlinienverteilung. Die MDM-Software läuft in der Regel auf einem lokalen Server (On-Premises) oder in der Cloud. Über eine Verwaltungskonsole (z. B. per Webzugriff) können die Geräte zentral und remote konfiguriert bzw. verwaltet werden. 

Neu angeschaffte schuleigene Geräte sollten soweit möglich bereits vom autorisierten Händler im verwendeten MDM registriert und dadurch mit der von der technischen IT-Administration vorgesehenen Initialinstallation und -konfiguration versehen werden. Die Einbindung schülereigener Geräte, z. B. im Rahmen von Modellen der bezuschussten Eigenbeschaffung von mobilen Endgeräten zur jahrgangsstufenweisen 1:1-Ausstattung, in ein von der Schule genutztes MDM setzt die vorherige informierte Einwilligung der Schülerin oder des Schülers bzw. seiner Erziehungsberechtigten voraus. 

Softwareupdates 

Auch bei modernen Betriebssystemen und Anwendungen werden immer wieder Sicherheitslücken bekannt, die dazu führen können, dass Endgeräte angreifbar werden. Es ist daher notwendig, sich regelmäßig über Softwareschwachstellen zu informieren. Diese Gefährdung lässt sich durch die regelmäßige Installation von Updates des Betriebssystems bzw. die regelmäßige Aktualisierung sicherheitskritischer Software (z. B. Browser, E-Mail-Client, PDF-Reader, Office-Produkte) oder durch den Verzicht auf Software (z. B. Java) erheblich reduzieren. Durch das regelmäßige Update der Betriebs- und Anwendungssoftware wird zugleich der volle Funktionsumfang und die Kompatibilität sichergestellt. 

Dringend geboten ist ein ständig aktueller Sicherheitsstand bei Servern und aktiven Netzwerkkomponenten, um Angriffe auf solche zentralen Zugriffspunkte und damit das Risiko der Kompromittierung des gesamten Netzwerks zu vermeiden. Es ist vor diesem Hintergrund unerlässlich, dass eine Liste der an der Schule genutzten Software geführt und aktuell gehalten wird. 

Virenschutz 

Viren-Scanner bieten einen Schutz durch die automatische Überprüfung von transportablen Medien, E-Mail-Anhängen oder aus dem Internet heruntergeladenen Dateien. Bei aktuellen Windows-Systemen ist dieser Schutz mit dem Windows Defender bereits im Betriebssystem enthalten und wird automatisch mit den Windows-Updates aktualisiert. Ebenso verfügen aktuelle macOS-Versionen bereits über eine integrierte Virenschutz-Software. 

Systeme zur Datensicherung 

Zur lokalen Datensicherung an der Schule stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, z. B. 

  • externe Festplatten bzw. SSD-Speicher 
  • NAS-Systeme (Network Attached Storage) 
  • SAN-Systeme (Storage Area Network) 

Zunehmend werden auch cloudbasierte Datensicherungslösungen angeboten, die als Ergänzung zu einer lokalen Datensicherung innerhalb der Schule sinnvoll sein können. Dabei sind die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. 

Eine regelmäßige Datensicherung sollte automatisiert und ohne Benutzereingriffe mit spezialisierter Software erfolgen, um eine zuverlässige und regelmäßige Durchführung zu gewährleisten. 

Weitere Informationen zu den verschiedenen Themen sind unter https://www.km.bayern.de/schule-digital/datensicherheit-an-schulen.html zu finden.  

  1. Beratungs- und Fortbildungsangebote 

Zentrale Angebote 

Zentrale Beratungs- und Fortbildungsangebote werden in Bayern gebündelt durch folgende Stellen angeboten:  

Mit der Fortbildungsinitiative SCHULNETZ werden allen pädagogischen Systembetreuerinnen und Systembetreuern vielfältige Schulungen zum Aufbau von und Umgang mit vernetzten IT-Systemen angeboten:  

  • Im moderierten Online-Seminar „Systembetreuung an Schulen – Einführung und Orientierung“ werden die Aufgaben der pädagogischen Systembetreuung und die Organisation dieser Aufgaben erörtert. 
  • Die beiden jeweils einwöchigen Präsenzkurse „Basiskurs I: Grundlagen der Schulvernetzung“ und „Basiskurs II: Medieneinsatz und Datensicherheit“ vermitteln praktische Grundkenntnisse zur Betreuung des Schulnetzes, Beratung des Kollegiums und Durchführung schulinterner Lehrerfortbildungen.  

Diese Lehrgänge werden von der Akademie Dillingen in Zusammenarbeit mit der Regionalen Lehrerfortbildung durchgeführt. An der Akademie Dillingen werden regelmäßig weiterführende Lehrgänge für die pädagogischen Systembetreuerinnen und Systembetreuer angeboten (siehe https://schulnetz.alp.dillingen.de). 

Regionale und lokale Angebote 

An den Dienststellen der Ministerialbeauftragten sowie an den Regierungen und den Staatlichen Schulämtern sind weitere Beratungs- und Unterstützungssysteme eingerichtet. Mit der „Beratung digitale Bildung in Bayern“ (BdB) (KMBek. vom 28. Mai 2019, BayMBl. Nr. 251) stehen den Schulen mehr als 170 hochqualifizierte Beraterinnen und Berater digitale Bildung zur Seite. Sie begleiten die Schulen bei der Medienkonzeptarbeit und medienbezogenen Schulentwicklungsarbeit und nehmen dabei Aufgaben bei der Weiterentwicklung des Unterrichts, im Bereich der Lehreraus- und -fortbildung, der medienbezogenen Schulentwicklung sowie bei Fragen der IT-Ausstattung wahr. Die Beratung digitale Bildung (siehe https://mebis.bycs.de/bdb) gliedert sich angesichts der großen Themenvielfalt und der dadurch erforderlichen Spezialisierung in die medienpädagogische Beratung (mBdB) und die informationstechnische Beratung digitale Bildung (iBdB). 

Unterstützt werden die Schulen auch durch die zum Schuljahr 2021/2022 etablierten Innovationsteams Digitale Bildung: Beraterinnen und Beratern digitale Bildung beraten im Tandem mit Schulentwicklungsmoderatorinnen und -moderatoren individuell vor Ort beim digitalen Change-Management und bringen dabei ihre jeweilige spezifische Expertise in informationstechnischer, medienpädagogischer sowie prozessualer Hinsicht in die Begleitung der Schulen ein. 

Bei der Umsetzung der Fortbildungsplanung im Rahmen des schulindividuellen Medienkonzepts werden die Schulen seit dem Schuljahr 2019/2020 durch ein vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus neu etabliertes Referenten- und Expertennetzwerk unterstützt. Dieses steht für Maßnahmen der Staatlichen Lehrerfortbildung im Bereich der Digitalen Bildung auf zentraler, lokaler und regionaler sowie insbesondere auf schulinterner Ebene zur Verfügung. Lehrkräfte mit jeweils spezifischer Expertise in einzelnen Themenfeldern der Digitalen Bildung bieten passgenaue und bedarfsgerechte Präsenz- und Onlineveranstaltungen an (siehe https://mebis.bycs.de/beitrag/flaechenwirksame-fortbildungsoffensive#sec3). 

Die kommunalen Medienzentren der kreisfreien Städte und Landkreise stellen Schulen unterrichtsbezogene Medien zur Verfügung und leisten pädagogische Beratung zum Einsatz von digitalen Medien im Unterricht (siehe https://mebis.bycs.de/medienzentren). 

Zu Fragen des Datenschutzes stehen an allen staatlichen Realschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen, für Grund- Mittel- und Förderschulen je Schulamtsbezirk Datenschutzbeauftragte zur Verfügung (siehe https://mebis.bycs.de/beitrag/datenschutz-an-schulen).  

  1. Nutzungsordnung  

Mit den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften, dem sonstigen pädagogischen Personal und dem Verwaltungspersonal ist eine Nutzungsordnung zum Umgang mit der IT-Infrastruktur zu vereinbaren. Zu beachten ist, dass datenschutzrechtlich eine Protokollierung der Tätigkeiten im lokalen Netz, der Arbeit mit sogenannten Lernumgebungen oder der Internet-Nutzung, die zeitlich begrenzte Speicherung der Log-Dateien und das Vornehmen von Stichproben gemäß Telekommunikationsgesetz nur dann zulässig sind, wenn die Nutzerinnen und Nutzer (z. B. Lehrkräfte) eine entsprechende Einwilligungserklärung abgegeben haben oder die schulische IT-Infrastruktur ausschließlich zu schulischen Zwecken genutzt werden darf und ein entsprechender Anlass vorhanden ist. Diese Punkte sollten in einer Nutzungsordnung geregelt werden. Ebenso sollten die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zum Einsatz privater Endgeräte im Schulnetz sowie die private Nutzung der schulischen IT-Infrastruktur in einer Nutzungsvereinbarung geregelt sein. Die dort vereinbarten Regeln sollten prinzipiell unabhängig vom benutzten Endgerät sein. In der Nutzungsordnung sollte auch auf rechtliche Aspekte, z. B. mögliche Urheberrechtsverletzungen im Umgang mit dem Internet (Upload bzw. Download von Dateien), hingewiesen werden. In der KMBek „Hinweise zur Nutzung der IT-Infrastruktur und des Internetzugangs an Schulen (Schulische IT-Infrastruktur und Internetzugang)“ vom 14. Juli 2022, Az.: I.3-BO4000.0/45/59, ist im Anhang ein „Muster für eine Nutzungsordnung zur Nutzung der IT-Infrastruktur und des Internetzugangs an Schulen“ enthalten, das auf die jeweilige Situation in der eigenen Schule angepasst werden kann. Weitere Informationen sind unter https://www.km.bayern.de/schule-digital/datensicherheit-an-schulen.html zu finden. 

  1. Pädagogische Nutzungsregeln 

Ergänzend zur eigentlichen Nutzungsordnung kann die Schule im Einvernehmen mit dem Schulforum pädagogische Nutzungsregeln aufstellen, die insbesondere den Gebrauch mobiler Endgeräte im Schulgebäude sowie auf dem Schulgelände betreffen, unabhängig davon, ob die schulische Ausstattung oder Infrastruktur genutzt wird. Die zeitliche, örtliche und inhaltliche Verwendung mobiler Geräte im Schulhaus kann konkret auf die individuelle Situation abgestimmt werden. Ausführliche Informationen finden sich unter https://mebis.bycs.de/beitrag/private-nutzung-digitaler-endgeraete-in-der-schule-basisbeitrag

Beschaffung von schulischen IT-Systemen

  1. Beschaffung von IT-Systemen 

Bei IT-Beschaffungen für den Unterrichtsbereich stehen die methodisch-didaktischen und medienpädagogischen Ziele der jeweiligen Schule im Vordergrund. Unabhängig von den fachlich-pädagogischen Empfehlungen in diesem Votum bedarf es bei einer konkreten Beschaffungsmaßnahme durch den Schulaufwandsträger einer Ausschreibung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Zur Vermeidung rechtlicher Probleme sind dabei unterschiedliche rechtliche Aspekte, z. B. des Förder-, Vergabe-, Lizenz-, Vertrags- und Datenschutzrechts zu beachten.  

Auf folgende weitere Aspekte ist bei der Beschaffung von IT-Systemen zu achten:  

  • Auf Wirtschaftlichkeit und Administrierbarkeit der Systeme sowie die im Kollegium vorhandene Erfahrung sollte gemeinsam mit dem Schulaufwandsträger geachtet werden.  
  • Bei Neuanschaffungen sollte das komplette IT-System einschließlich einiger Ersatzgeräte beschafft werden. So ist es z. B. sinnvoll, schulische Einheiten in einem Zug vollständig mit identischer Hardware und Software auszustatten.  
  • Bei einer Beschaffungsmaßnahme sollten ergänzende Dienstleistungen wie Garantien, rascher Austausch, qualifizierte Betreuung und Schulung des Kollegiums, Installation oder Administrationshilfen in die Kaufentscheidung mit einbezogen werden.  
  • Der betreuende Fachhändler sollte über ausreichende Fachkompetenz und Erfahrung mit schulischen IT-Systemen verfügen. Unabhängig von den verschiedenen Organisationsformen der technischen IT-Administration sollte eine vollständige Installation, ein formelles Abnahmeprotokoll sowie ein längerfristig verfügbarer technischer Vor-Ort-Support mit einer angemessen kurzen Reaktionszeit gewährleistet sein. 

Ergonomische Anforderungen, die Einhaltung von Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards sowie Nachhaltigkeitsanforderungen sollten beachtet werden: 

  • Geräuschentwicklung (Arbeitsplatzcomputer, Notebooks, Beamer und Drucker) 
  • Tastatur mit geneigtem und leicht bedienbarem Tastaturfeld mit leisem Anschlag und Tastenhub, geeignet zum Tastschreiben 
  • Bildschirm mit matter Oberfläche, Höhe und Neigung verstellbar 
  • Drucker mit geringer Feinstaubemission, insbesondere in Büro- oder Unterrichtsräumen oder bei hohem Druckaufkommen 
  • Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards (siehe Kapitel 11, Weiterführende Literaturhinweise: Ergonomie und Nachhaltigkeit) 
  • Umweltfreundliches Material von Verpackungen mit Rücknahme und fachgerechter Entsorgung durch den Anbieter 
  • Rücknahme von Altgeräten durch den Lieferanten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen mit Abholung und fachgerechter Entsorgung durch den Anbieter 
  • Umweltprüfzeichen (siehe auch Kapitel 11, Weiterführende Literaturhinweise: Ergonomie und Nachhaltigkeit) 
  • „Blauer Engel“ ist ein Umweltprüfzeichen mit Kriterien zu Energieverbrauch, Materialanforderungen, Recyclingfähigkeit und Geräuschemission. Heute findet man den Blauen Engel fast ausschließlich bei Druckern. 
  • „Energy Star” ist ein Prüfsiegel der USA, das häufig anzutreffen ist, aber auf EU-Ebene keine Berücksichtigung mehr findet. 
  • „TCO Certified” ist ein Prüfsiegel, das vom Dachverband der schwedischen Angestellten- und Beamtengewerkschaft für die ergonomische Qualität und Nachhaltigkeit von Büroumgebungen vergeben wird. 
  • „EU Energielabel” muss verpflichtend ausgewiesen werden, wenn es für die Produktgruppe vorhanden ist (z. B. Displays). Eine Farbskala von grün (sehr gut) bis rot (sehr schlecht) ermöglicht eine schnelle Orientierung. 
  • „EPEAT” ist ein US-Prüfsiegel, das IT-Produkte nach Umweltstandards zertifiziert. 
  1. Gewährleistung und Garantie 

Beim Erwerb von IT-Ausstattung ist es oftmals zu empfehlen, ergänzend zur gesetzlichen Gewährleistung eine darüberhinausgehende Garantieleistung des Anbieters oder Herstellers in Anspruch zu nehmen, um im Fall eines Defekts eine möglichst rasche Reparatur bzw. einen Ersatz sicherzustellen. 

  • Eine „Vor-Ort-Garantie“ bedeutet, dass ein Techniker des Herstellers oder eines von ihm beauftragten Unternehmens an die Schule kommt, um ein defektes Gerät unmittelbar zu reparieren oder zu ersetzen. Der Abschluss einer „Vor-Ort-Garantie“ mit festgelegter Reaktionszeit ist besonders für Geräte zu empfehlen, die nicht problemlos transportiert werden können oder die für die Infrastruktur zwingend erforderlich sind. 
  • Bei einer „PickUp&Return-“ bzw. „Collect&Return-Garantie“ muss ein defektes Gerät ggf. abgebaut, verpackt und zur Abholung durch einen Paketdienst oder eine Spedition bereitgestellt werden. Der Versand und Rücktransport ist für die Schule in der Regel kostenfrei. 
  • Ist keine konkrete Regelung festgelegt, muss ein defektes Gerät üblicherweise auf eigene Kosten zum Anbieter bzw. Hersteller geschickt werden (z. B. „Bring-In-Garantie“). 

Die Ausprägungen der Garantieleistungen können sich bei verschiedenen Anbietern stark unterscheiden und werden bisweilen auch in Form von Garantieversicherungen angeboten. Die verschiedenen Möglichkeiten sollten deshalb vor Vertragsabschluss bzw. Kauf sorgfältig geprüft werden. Eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantie kann z. B. aus wirtschaftlichen Erwägungen unter Umständen auch verzichtbar sein, sofern entsprechende Leistungen nach Umfang, Reaktions- und Wiederherstellungszeit (z. B. Reparaturleistungen, Ersatzbeschaffung) vergleichbar vom Schulaufwandsträger übernommen und sichergestellt werden. 

  1. Nutzungsdauer 

IT-Geräte und IT-Komponenten sollten so beschafft werden, dass eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzungsdauer möglich ist. 

  • Nach derzeitigen Praxiserfahrungen beträgt die gewöhnliche Nutzungsdauer für Tablets ca. 3 Jahre, für Notebooks ca. 5 Jahre und für Arbeitsplatzcomputer bis zu 7 Jahre. Bei Servern ist die Nutzungsdauer üblicherweise an die Dauer der Garantieleistung durch den Hersteller (in der Regel 5 Jahre Vor-Ort-Garantie) gekoppelt. 
  • Bei aktiven Netzwerkkomponenten (z. B. Router, Switches, Access-Points) kann von einer gewöhnlichen Nutzungsdauer von 10 Jahren ausgegangen werden, wobei Internetzugangsrouter in der Regel bei einer Änderung des Internetzugangs getauscht werden müssen. Auch bei Access-Points ist ein früherer Austausch sinnvoll, wenn auf eine aktuellere WLAN-Technologie (z. B. Wi-Fi 6(E)) umgestellt wird. 
  • Bei passiven Netzwerkkomponenten (z. B. Verkabelung, Patchfelder) kann von einer gewöhnlichen Nutzungsdauer von 20 Jahren ausgegangen werden, so dass dieser Bereich besonders sorgfältig geplant werden sollte. 
  1. Leasing 

Für den Schulaufwandsträger kann das Leasing der IT-Ausstattung aus verschiedenen Gründen in Betracht kommen. Beim Leasing entfallen punktuell hohe Anfangsinvestitionen, so dass sich ggf. eine sicherere finanzielle Planbarkeit während der Laufzeit ergibt. Je nach Vertragsgestaltung erhält die Schule zudem regelmäßig Neugeräte, wobei der Leasinggeber üblicherweise auch die Entsorgung oder die Weiterverwendung der Altgeräte übernimmt bzw. organisiert. Entsprechende Serviceverträge mit dem Leasinggeber können dazu beitragen, den Reparatur- und Wartungsaufwand zu minimieren bzw. Servicefälle schnell und unkompliziert abzuwickeln. 

Auf lange Sicht kann, abhängig von den individuellen Anforderungen an die Geräteausstattung und Nutzungsdauer, der finanzielle Aufwand beim Leasing einer IT-Ausstattung jedoch höher ausfallen als ein Kauf, so dass eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erforderlich wird. Ein Leasingvertrag kann zudem Einschränkungen enthalten, wie z. B. eine begrenzte Nutzungsdauer oder Einschränkungen bei der Geräteanpassung. Im schulischen Einsatz sollte wegen der mehrjährigen Nutzungsdauer eine wirtschaftliche und zu den schulischen Anforderungen passende Ausgestaltung der Leasingverträge über die Laufzeit sichergestellt werden. 

  1. gebrauchte Hardware (Refurbished-Geräte) 

In der Praxis zeigt sich, dass der Erwerb gebrauchter Hardware meist nicht wirtschaftlich ist. Im Unterschied zum Neugerätekauf greift zumeist nur eine reduzierte Gewährleistung und es wird oft keine zusätzliche Garantie angeboten. Mobile Endgeräte bestimmter Hersteller sind auch bei einer Vornutzung oft sehr preisstabil, so dass der Preisvorteil gegenüber Neugeräten auch angesichts möglicher Bildungsrabatte für Schulen meist verhältnismäßig gering ausfällt. Dieser wird ggf. durch Zusatzleistungen wie z. B. Erneuerung des Akkus, Garantie bzw. Gewährleistung oder notwendige Vorarbeiten zur Registrierung im schuleigenen MDM noch weiter reduziert. Bei einer heterogenen Ausstattungssituation (z. B. bezüglich Ladeanschlüssen, Betriebssystemen) wird zudem der Aufwand für die Einrichtung und Betreuung deutlich erhöht.  

Bei gebrauchten Arbeitsplatzcomputern ergibt sich die Preisdifferenz zu einem Neugerät meist durch eine ältere Prozessorgeneration, deren Leistungsfähigkeit ggf. zwar für eine weitere Nutzungsdauer von 5 Jahren ausreichend sein kann, jedoch eventuell nicht durch aktuelle Betriebssysteme unterstützt wird, wodurch sich eine Sicherheitsproblematik ergeben kann.  

Bei gebrauchten Servern ist die Leistungsfähigkeit älterer Prozessorgenerationen für schulische Zwecke bei einer weiteren Nutzungsdauer von 5 Jahren oftmals ausreichend. Die Nutzungsdauer sollte vollständig durch eine “Vor-Ort-Garantie“ mit einer Reaktionszeit von einem Arbeitstag abgesichert werden. Zu beachten ist, dass Refurbished-Server oft ohne Massenspeicher angeboten werden bzw. dieser bei Angeboten mit einem gebrauchten Speichersystem vor Inbetriebnahme gewechselt werden sollte. 

Bei gebrauchten Peripheriegeräten, wie z. B. Monitoren und Druckern, ist die Kostenersparnis gegenüber Neugeräten verhältnismäßig gering. 

Die Beschaffung eines Refurbished-Geräts kann nach Abwägung aller oben genannter Punkte im Einzelfall dennoch sinnvoll sein. 

Konzeption von Schulnetzen

Die Beschaffung von IT-Systemen, die für die schulische bzw. unterrichtliche Nutzung bestmöglich geeignet sind, muss unter Berücksichtigung der Anforderungen aus den schulspezifischen Zielen und Einsatzszenarien vorbereitet und entschieden werden. Die allgemeinen schulartübergreifenden Ziele und Inhalte der Medienbildung und Digitalen Bildung sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 24. Oktober 2012 Az.: III.4-5 S 1356-3.18- 725 „Medienbildung – Medienerziehung und informationstechnische Bildung in der Schule“ festgehalten  

(siehe https://www.verkuendung-bayern.de/amtsblatt/dokument/kwmbl-2012-22-357/). 

Rechtliche Hinweise und Ausführungen zur Datensicherheit finden sich insbesondere in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 14. Juli 2022 Az.: I.3-BO4000.0/45/59 „Hinweise zur Nutzung der IT-Infrastruktur und des Internetzugangs an Schulen (Schulische IT-Infrastruktur und Internetzugang)“ (siehe https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-436/) sowie der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 14. Juli 2022, Az. I.3-V0781.4/96/30 „Vollzug des Datenschutzrechts an staatlichen Schulen (VollzBek DS – Schulen)“ (siehe https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-435/).  

  1. Konzeption von Schulnetzen 

Die Konzeption eines Schulnetzes beeinflusst nachhaltig die pädagogische und verwaltungsbezogene Arbeit der Lehrkräfte bzw. des sonstigen pädagogischen Personals, die Nutzung durch die Schülerinnen und Schüler sowie die Anforderung an dessen technische Administration. Das Schulnetz muss deshalb insbesondere nach pädagogischen, didaktischen und auch rechtlichen Überlegungen konzipiert werden. Es stellt die infrastrukturelle Basis zur Umsetzung des schulischen Medienkonzepts dar.  

Die Konzeption des Schulnetzes ist eine zentrale Aufgabe der Schule (Schulleitung, pädagogische Systembetreuung, Datenschutzbeauftragter, Lehrerkollegium, Medienkonzept-Team) in unmittelbarer Zusammenarbeit mit dem zuständigen Schulaufwandsträger. 

Die nachfolgend aufgeführten Elemente und Grundstrukturen sind in Schulen vorhanden. Abwandlungen und Mischformen ergeben sich aus den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Einsatzumgebung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der folgenden Darstellung keine pädagogisch begründeten Entscheidungen vorweggenommen werden oder rechtliche Prüfungen einhergehen. Rechtliche, insbesondere datenschutzrechtliche Aspekte, die bei der Planung von IT-Systemen an der Schule beachtet werden müssen, sind in Kapitel 1 c) unter dem Punkt Datenschutzrechtliche Aspekte bei Planung und Einsatz von IT-Systemen dargestellt. 

Grundlegendes zur Netzwerkstruktur 

Die dem Schulnetz zugrundeliegende Netzwerkstruktur bestimmt im Wesentlichen die Funktionalität sowie die Sicherheit im Netz und in den einzelnen Teilnetzen:  

  • Aufbau eines Netzwerks nach den gängigen Richtlinien (Primär-, Sekundärverkabelung in Glasfaser, Tertiärverkabelung in Kupfer, flächendeckendes WLAN) (siehe Kapitel 7 a)) 
  • Trennung von Verwaltungsnetz und Unterrichtsnetz z. B. logisch mit VLANs- und definierten Übergängen durch entsprechende Firewall-Regeln oder über separate Internetanschlüsse 
  • falls erforderlich weitere Segmentierung des Unterrichtsnetzes in Teilnetze bzw. VLANs, (z. B. Unterrichtsnetz, Lehrernetz, u. a.) die jeweils kabelgebundenen und/oder drahtlosen Zugang ermöglichen (siehe Kapitel 7 c)). 
  • Breitbandiger Internetanschluss (siehe Kapitel 8) 

Verwaltungsnetz 

Im Verwaltungsnetz wird mit sensiblen und personenbezogenen Daten gearbeitet. Diese werden vollständig oder zum Teil dort gespeichert (z. B. auf einem Server innerhalb des Verwaltungsbereichs). 

Das Verwaltungsnetz ist ein besonders geschütztes Netzwerk, in dem erhöhte Sicherheitsrichtlinien gelten, z. B. Zugang nur über individuelle Benutzerauthentifizierung mit klar geregelten Zugriffsrechten und einer physischen Zutrittskontrolle zum Verwaltungsbereich der Schule. Es können noch weitere strengere Sicherheitsrichtlinien definiert werden, z. B. kein WLAN-Zugang zum Verwaltungsnetz. 

Das Verwaltungsnetz benötigt Zugang zum Internet. Gegebenenfalls können einzelne Verwaltungsdienste (z. B. ASV) in eine Cloud oder zu einem externen Dienstleister ausgelagert werden. In diesem Fall ist ein entsprechender Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO notwendig. 

Externer Zugang zum Verwaltungsnetz 

Ein externer Zugang zum Verwaltungsnetz kann unter Berücksichtigung entsprechender Sicherheitsrichtlinien für berechtigte Personen gewährt werden (z. B. VPN-Zugang mit Zwei-Faktor-Authentifizierung). 

Unterrichtsnetz 

Im Unterrichtsnetz steht die Eröffnung möglichst vielfältiger Einsatzszenarien und unterrichtlicher Methoden im Vordergrund. Nicht erforderliche Restriktionen sind in diesem Netz hinderlich und können das pädagogische Wirken beeinträchtigen. Die Verzahnung digitalen Arbeitens zuhause, an außerschulischen Lernorten sowie in der Schule soll problemlos möglich sein. Dies kann z. B. durch einen orts- und zeitunabhängigen Zugriff auf unterrichtliche Dateien erreicht werden. 

Zentral angebotene Dienste, z. B. innerhalb der BayernCloud Schule (siehe Kapitel  
6 a)), erweitern die pädagogischen Möglichkeiten und entlasten zugleich die pädagogische Systembetreuung und die Schulaufwandsträger bei der Pflege und Administration. Dazu ist es nötig, dass die Schule über einen möglichst performanten, breitbandigen Zugang zum Internet verfügt. 

Authentifizierung 

Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte sowie sonstiges pädagogisches Personal können mit schuleigenen oder privaten Geräten auf das Netzwerk der Schule und darüber auf das Internet zugreifen. Eine individuelle Authentifizierung im Netzwerk der Schule ist dazu nicht notwendig. Eine benutzerbezogene Anmeldung innerhalb der Schule kann sinnvoll sein, wenn auf Ressourcen und Dienste (z. B. Schulserver) innerhalb der Schule zugegriffen werden soll. 

Die Authentifizierung bei Clouddiensten erfolgt, sofern dies notwendig ist, beim Zugriff. Die Angebote der BayernCloud Schule verfügen über eine zentrale Nutzerauthentifizierung (Single Sign-On). Die Datensicherheit wird durch den Anbieter des zentralen Dienstes gewährleistet und vertraglich mit diesem vereinbart. 

Protokollierung 

Eine umfassende Protokollierung der Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte sowie des sonstigen an der Schule tätigen Personals innerhalb der Schule ist in der Regel nicht notwendig und in den meisten Fällen auch nicht sinnvoll (z. B. Protokollierung der Internetzugriffe). Falls diese aus spezifischem Anlass dennoch erfolgen soll, muss die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Protokollierung nach üblichen Kriterien wie Zweck, Erfordernis, Erlaubnis und Datensparsamkeit gewährleistet sein (siehe Kapitel 3 e)).  

Innerhalb der genutzten Clouddienste kann eine Protokollierung der Schüleraktivitäten erfolgen (z. B. Protokollierung der Anmeldeversuche oder Protokollierung von Lernaktivitäten). Dies ist üblicherweise in den Nutzungsbedingungen des Clouddienstes geregelt. 

Zugang zum WLAN 

Wenn der Zugang zum WLAN ausschließlich dem Internetzugriff dient, sind keine erhöhten Sicherheitsanforderungen notwendig. Es genügt z. B. eine WPA2/WPA3-Verschlüsselung mit einem gemeinsamen Schlüssel (Pre-Shared Key). Eine zusätzliche Authentifizierung mit persönlichen Zugangsdaten ist nicht notwendig. Der gemeinsame Schlüssel kann innerhalb der Schule bekannt gegeben werden und sollte regelmäßig, z. B. zum Schuljahreswechsel, geändert werden.  

Internetzugang mit Webfilter 

Der Zugang zum Internet sollte auch bei Nutzung eines Webfilters möglichst frei und ohne merkliche Beeinträchtigung möglich sein. Grundsätzlich ist es geboten beispielsweise jugendgefährdende Inhalte und Schadsoftware (z. B. Phishing-Requests, Malware, Command and Control Requests) abzuwehren. Dies kann technisch über eine entsprechende Firewall oder eine DNS-Filterung sichergestellt werden (siehe Kapitel  
8 c)). 

  1. Verortung der Dienste und Ressourcen 

Grundlegend bei der Konzeption und Weiterentwicklung von Schulnetzen ist die Entscheidung, wo die (personenbezogenen) Daten gespeichert und verarbeitet werden sollen. Die Auslagerung zu externen Anbietern oder in eine Cloud kann die Verfügbarkeit und IT-Sicherheit erhöhen sowie für eine Entlastung der pädagogischen Systembetreuung sowie Schulaufwandsträger sorgen. Bei einer Auslagerung sind die entsprechenden datenschutzrechtlichen Regelungen, z. B. der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (Art. 28 DSGVO), zu beachten. 

Lokale Strukturen 

Lokale Netzwerke in Unternehmen oder Behörden stellen alle erforderlichen Ressourcen innerhalb des eigenen Netzwerks bereit. Berechtigungen werden je nach Aufgabenbereich sehr differenziert vergeben, unternehmensfremde Personen oder Geräte sind nicht zugelassen. Ein Zugriff von außen auf die internen Ressourcen erfolgt ggf. über einen VPN-Zugang. Diese Netzwerke bieten ein hohes Maß an Sicherheit, gleichzeitig ist ihre Verwaltung aufwändig und erfordert grundlegende Expertise. 

An Schulen sind Netzwerke, die an diese lokalen Strukturen angelehnt sind, meist in Form von Windows-Domänen-Netzwerken realisiert. Es gibt üblicherweise für alle Benutzerinnen und Benutzer personenbezogene Accounts, die den Zugriff auf die internen Ressourcen ermöglichen. 

Offene Strukturen 

Lehrkräfte, sonstiges an der Schule tätiges Personal, Schülerinnen und Schüler arbeiten über digitale Kommunikation- und Kooperationswerkzeuge vielfach auch zu Hause bzw. mobil. Sie sollen Daten, Dienste und Anwendungen sowohl in der Schule als auch am Heimarbeitsplatz nutzen können. 

In diesem Fall ist für den Einsatz lehrer- oder schülereigener mobiler Endgeräte im Unterrichtsnetz eine Öffnung der schulischen IT-Strukturen erforderlich. Gleichzeitig kann man die Ressourcen und den Administrationsaufwand in der Schule reduzieren, wenn man davon ausgeht, dass die persönlichen Daten von Lehrkräften, des sonstigen pädagogischen Personals oder von Schülerinnen und Schülern primär auf persönlichen Geräten oder ggf. über einen Clouddienst im Internet verarbeitet werden, die den Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit genügt. In der schlankesten Form einer offenen schulischen IT-Struktur stellt die Schule nur noch die Netzwerkinfrastruktur mit WLAN und Internetzugang zur Verfügung. Die Nutzung der Infrastruktur, z. B. einer Lernplattform, erfolgt innerhalb des rechtlichen Rahmens nach den pädagogischen Festlegungen der Schule bzw. der verantwortlichen Lehrkraft. 

Cloudbasierte Strukturen 

Der Cloud-Begriff wird heute allgemein für die Nutzung von Ressourcen im Internet oder in anderen Netzwerken verwendet. Daten, Rechenleistung und Programme befinden sich nicht auf dem Endgerät, sondern in der Regel auf einem externen Server (z. B. Datenspeicher in einem Rechenzentrum, Lernplattformen, Webanwendungen, Chat- und Videokonferenzsysteme). Die Nutzung schulexterner Cloudstrukturen wird durch die Schule so ausgestaltet, dass sie ihrer organisatorischen und rechtlichen Verantwortung gerecht wird, wie z. B. bei der Nutzung der BayernCloud Schule (siehe Kapitel 6 a)). 

Viele Ressourcen sind mittlerweile im Internet verfügbar, die orts- und zeitunabhängig von Schülerinnen, Schülern, Lehrkräften und dem sonstigen pädagogischen Personal genutzt werden können. Beispiele dafür sind das Teilen von Dateien oder die Terminvereinbarung über gemeinsame Kalender. E-Mail, Messenger, Online-Office-Anwendungen und Videokonferenzsysteme sowie multifunktionale Kollaborationsplattformen ermöglichen eine sowohl synchrone als auch asynchrone Kommunikation und Zusammenarbeit über das Internet. 

Cloudstrukturen zeichnen sich durch eine flexible Skalierbarkeit aus: Zusätzliche Rechenleistung, weiterer Speicherplatz oder weitere Anwendungen können zeitlich variabel genutzt werden. Der Aufwand für schulinterne Serverbereitstellung, Backup, Klimatisierung, Stromversorgung sowie Administration ist bei der Nutzung von Cloudstrukturen aus Sicht der Schule und des Schulaufwandsträgers deutlich reduziert.  

Für die effektive Nutzung von cloudbasierten Strukturen ist eine gut ausgebaute interne schulische Netzstruktur einschließlich flächendeckendem WLAN und eine breitbandige Internetverbindung erforderlich (siehe Kapitel 8 a)).  

Hybride Strukturen 

Ein Schulnetz entwickelt sich entsprechend den pädagogischen Anforderungen und technischen wie rechtlichen Möglichkeiten weiter. Aufgrund der unterschiedlichen Ausprägungen sind Mischformen bzw. Abwandlungen der obigen Strukturen möglich. Dabei können einzelne Komponenten des Schulnetzes entweder mehr dem Bereich der lokalen Infrastruktur (links) oder dem Bereich des Cloudcomputings (rechts) zugeordnet und situativ angepasst werden. 

Eine hybride Schulnetzstruktur stellt eine Mischform aus lokalen Strukturen und offenen,  
cloudbasierten Strukturen dar. 

Beispiel für ein hybrides Unterrichtsnetz: 

Das folgende Konfigurationsbeispiel eines hybriden Schulnetzes ist in seinen Ausprägungen in beide Richtungen anpassbar, d. h., dass die Infrastruktur agil sowohl in Richtung lokaler Strukturen als auch in Richtung cloudbasierter Strukturen verändert werden kann: 

  • klassische Client/Server-Architektur für alle stationären Geräte in der Schule 
  • individuelle Anmeldung und Authentifizierung nur für Lehrkräfte mit Zugriff auf Home-Laufwerk und Drucker-Anbindung 
  • drahtloser Zugriff mit mobilen Endgeräten auf ein lokales Tauschlaufwerk und das Internet für alle Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler 
  • breitbandiger Internetzugang für alle Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler 
  • Lehrkräfte, das sonstige pädagogische Personal, Schülerinnen und Schüler nutzen cloudbasierte Kollaborations- und Kommunikationswerkzeuge und Lernplattformen. 

Das Modell des hybriden Schulnetzes kombiniert bewährte Funktionen und Eigenschaften aus beiden Grundstrukturen: Domäne mit lokaler Nutzung und Cloudcomputing. Es kann zudem als eine Übergangslösung von klassischen lokalen Strukturen hin zu cloudbasierten Strukturen verstanden werden. 

IT-Systemlösungen für Schulen 

Für Schulen wird eine Fülle von IT-Systemlösungen angeboten. Die Produkte bieten eine Vielzahl an Funktionen an, um unabhängig von der Schulart allen Bedürfnissen und Anforderungen gerecht zu werden. Auch wenn die einzelne Schule unter Umständen nur einen kleinen Teil des Funktionsumfangs nutzt, sind Systemlösungen häufig sehr komplex. Gegebenenfalls entsteht eine langfristige Bindung an ein Produkt und den dazugehörigen Support. Zur Umsetzung eines weiterzuentwickelnden Medienkonzepts ist es für eine Schule jedoch wichtig, flexibel und offen für Entwicklungen, Ergänzungen und Anpassungen zu sein. Der Weg hin zu cloudbasierten Kollaborations- und Kommunikationswerkzeugen, der mit der BayernCloud Schule umgesetzt wird, darf dabei durch die Systemumgebung nicht behindert werden. 

  1. Pädagogische Planung von IT-Systemen in der Schule 

Schulisches Medienkonzept 

Das schulische Medienkonzept bildet die Grundlage für eine systematische Medienkompetenzförderung. Es besteht aus den Bausteinen Mediencurriculum, Fortbildungsplan und Ausstattungsplan, die eng miteinander verzahnt sind (siehe https://mebis.bycs.de/kategorien/medienkonzepte).  

Im Mediencurriculum wird der Medienkompetenzerwerb in allen Jahrgangsstufen und Fächern, basierend auf dem jeweiligen Lehrplan und dem „Kompetenzrahmen zur Medienbildung an bayerischen Schulen“, spiralcurricular anlegt, mit Fachinhalten verzahnt und konkretisiert. Daraus leitet sich ab, wie im Schulnetz gearbeitet wird und welche Ressourcen die Lehrkräfte, das sonstige pädagogische Personal sowie die Schülerinnen und Schüler für die unterrichtliche und außerunterrichtliche Arbeit im Schulhaus sowie zur Vor- und Nachbereitung zu Hause benötigen. Über den Ausstattungsplan wird die Ausstattung mit Arbeitsplatzcomputern und Servern, die Nutzung von mobilen Endgeräten, der Anmeldeprozess und der Zugang zu lokalen oder cloudbasierten Daten und Diensten festgelegt. Die technische Umsetzung eines Schulnetzes nach einer bestimmten IT-Struktur (siehe Kapitel 1 a)) muss sich vor allem an den pädagogischen Zielen der Schule orientieren, wie sie im Mediencurriculum des Medienkonzepts beschrieben werden. Die Fortbildungsplanung geht auf die aus dem Mediencurriculum resultierenden Bedarfe der Lehrkräfte an der jeweiligen Schule ein und gewährleistet eine systematische medienbezogene Lehrkompetenzentwicklung unter Berücksichtigung des „DigCompEdu Bavaria“ als phasenübergreifenden Orientierungsrahmen für die Lehrerbildung (siehe https://www.km.bayern.de/schule-digital/unterrichten-in-der-digitalen-welt/digcompedu-bavaria.html). 

Das schulische Medienkonzept hat damit weitreichende Auswirkungen auf die unterrichtlichen Abläufe bzw. die Arbeit der Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und des sonstigen pädagogischen Personals sowie die Ausgestaltung der pädagogischen und der technischen IT-Administration durch die Schule bzw. den Schulaufwandsträger. Zur nachhaltigen und erfolgreichen Arbeit mit dem Medienkonzept ist eine kontinuierliche Überarbeitung und Fortschreibung erforderlich  

Lehr- und lernförderliche Arbeitsumgebungen 

Die Konzeption und Ausstattung von Unterrichtsräumen legen grundlegend fest, wie dort mit digitalen Medien und Werkzeugen gearbeitet werden kann und welche Arbeitsformen damit im Zusammenspiel mit der übrigen Unterrichtsraumgestaltung (z. B. Anordnung der Tische, flexible Pinnwände, Tafel) unterstützt werden. 

Die Gestaltung und Ausstattung der Unterrichtsräume soll teambasierte und kompetenzorientierte Lern- und Arbeitsprozesse unterstützen und unterschiedliche didaktisch begründete Lern- und Sozialformen wie Partner- und Gruppenarbeit unter Nutzung digitaler Instrumente ermöglichen. 

Schulübergreifende IT-Infrastrukturplanung 

Zur Entlastung der IT-Administration durch die Schulaufwandsträger und zum schulübergreifenden Austausch der pädagogischen Systembetreuerinnen und Systembetreuer kann es von Vorteil sein, wenn mehrere Schulen im Zuständigkeitsbereich eines Schulaufwandsträgers mit einheitlichen IT-Systemen unter Berücksichtigung der schulart- bzw. schulspezifischen Besonderheiten ausgestattet werden. 

Datenschutzrechtliche Aspekte bei Planung und Einsatz von IT-Systemen 

Die Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für die staatlichen Schulen in Bayern, die beim Vollzug der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten sind, können der Bekanntmachung “Vollzug des Datenschutzrechts an staatlichen Schulen (VollzBek DS – Schulen)” vom 14. Juli 2022 (siehe https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-435) entnommen werden. Die wesentlichen datenschutzrechtlichen Aspekte dieser Bekanntmachung sind:  

  • Bei Einführung bzw. Änderung eines IT-Systems ist stets die Datenschutzbeauftrage bzw. der Datenschutzbeauftragte der Schule miteinzubeziehen. Insbesondere ist ihr bzw. ihm Gelegenheit zur Stellungnahme vor dem erstmaligen Einsatz oder einer wesentlichen Änderung eines automatisierten Verfahrens, mit dem personenbezogene Daten verarbeitet werden, zu geben (Art. 12 Abs. 1 BayDSG). 
  • Werden Verfahren eingesetzt, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, müssen diese von der Schule in der Regel nach Art. 30 DSGVO bei der Beschreibung von Verarbeitungstätigkeiten im Verarbeitungsverzeichnis der Schule berücksichtigt werden. Weiterhin muss die Schule bei der Erhebung personenbezogener Daten grundsätzlich die Informationspflichten nach Art. 13 bzw. Art. 14 DSGVO sicherstellen. 
  • In der Regel werden zwischen Schulen und Cloud-Anbietern AVVe (Auftragsverarbeitungsverträge) geschlossen. Es empfiehlt sich, die entsprechenden Verträge insbesondere darauf zu überprüfen, dass der Dienstleister die bei ihm gespeicherten personenbezogenen Daten nicht für eigene Zwecke, sondern nur im Auftrag und im Rahmen der Weisungen der Schule verarbeitet, diesbezüglich Verschwiegenheit zusagt und nach Ende der Vereinbarung die Daten löscht oder sie an die Schule zurückgibt (vgl. Art. 28 DSGVO). 
  • Daneben ist bei der Planung und dem Einsatz von Verarbeitungsverfahren wie cloudbasierten Anwendungen auf § 46 BaySchO i. V. m. Anlage 2 zu achten. 
  • Bei der (nur ausnahmsweise zulässigen) Nutzung von lehrereigenen Endgeräten ist in datenschutzrechtlicher Hinsicht zu beachten, dass die Schule für schulische Datenverarbeitungen verantwortlich bleibt (Art. 4 Nr. 7 DSGVO). Diese Verantwortung besteht auch dann, wenn Lehrkräfte dienstliche Daten auf ihren Privatgeräten verarbeiten. 
  • Allgemein ist unter dem Aspekt der Datensparsamkeit darauf zu achten, dass die Zahl der beauftragten Dienstleister bzw. Anbieter möglichst geringgehalten wird. 
  • Die Anforderungen an eine zulässige Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb der EU bzw. des EWR-Raums sind noch nicht abschließend durch die Datenschutzaufsichtsbehörden geklärt, vgl. zur Thematik des Drittlandtransfers z. B. die Ausführungen des Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz in dessen 31. Tätigkeitsbericht, Kap. 2.2 (abrufbar unter BayLfD, 31. Tätigkeitsbericht, https://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb31/k2.html#2.2) sowie der Leitfaden des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) „Internationale Datentransfers Orientierungshilfe“ (siehe https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzreform2018/OH_Drittstaatentransfer.pdf). 

Planungsteam 

Zur Vorbereitung umfassender und komplexer Investitionsmaßnahmen im IT-Bereich wird empfohlen, an der Schule ein Planungsteam einzurichten. Es sollte dazu mindestens aus Vertretern der Schulleitung, einem Mitglied des Medienkonzeptteams, der pädagogischen Systembetreuung der Schule und des Schulaufwandsträgers bestehen. Das Planungsteam der Schule orientiert sich am bestehenden Ausstattungsplan des Medienkonzepts, prüft Realisierungsmöglichkeiten und begleitet die konkrete Umsetzung. Bei Bedarf wird der Ausstattungsplan des Medienkonzepts angepasst. Unterstützende Materialien zur Evaluation, Überarbeitung und Weiterentwicklung des Medienkonzepts sind unter https://mebis.bycs.de/beitrag/unterstuetzungsangebote zu finden. Insbesondere bei komplexeren Planungen im Bereich vernetzter Systeme (Schulhausvernetzung) sollen auch schulexterne Experten (z. B. Beratung digitale Bildung in Bayern, IT-Experten des Schulaufwandsträgers, externe Dienstleister) in die Planung eingebunden werden. Die Feinplanung, technische Spezifikation und konkrete Umsetzung erfolgen durch den zuständigen Schulaufwandsträger bzw. den von ihm beauftragten Dienstleister in Abstimmung mit Vertretern der Schule.  

Beratung und Unterstützung 

Die informationstechnische (iBdB) bzw. medienpädagogische (mBdB) Beratung digitale Bildung kann die Schulen und die Schulaufwandsträger bei der Konzeption und Planung der Schulnetze sowie bei der Inanspruchnahme diverser staatlicher Förderprogramme beraten und unterstützen (siehe https://mebis.bycs.de/bdb).